ProCuraDent – Schluss mit Erstattungswillkür
Die Initiative ProCuraDent ist nach vorgeschalteter Testphase 2007 in den Echtbetrieb gegangen. Anlass für die Initiative war die Beobachtung, dass zahnärztliche Privatliquidationen von Erstattern zunehmend häufig, in immer weiteren Bereichen und mit stetig steigender wirtschaftlicher Bedeutung beanstandet werden.
Beispielrechnung
> ProCuraDent – die betriebswirtschaftliche Perspektive (PDF) [30 KB]
Konsequenz der Beanstandung ist regelmäßig die Bitte des Patienten um Beistand bei der Durchsetzung einer vollständigen Erstattung.
Die meistens selbstverständliche Hilfeleistung erfolgt durch die Praxis nach bestem Wissen und Gewissen. In der Regel werden selbstverfasste Schreiben an die Erstattungsstelle gesandt.
Die wackeren Bemühungen der Praxis sind zumeist von Fruchtlosigkeit gekrönt. Vergeblich heißt aber nicht umsonst. Der Aufwand, der in der Praxis durch die Hilfestellung entsteht, stellt einen erheblichen wirtschaftlichen Wert dar. Erhält der Patient aber trotz der Hilfe keine Nacherstattung, wird das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient auf eine harte Probe gestellt.
Die regelmäßige Fruchtlosigkeit der Hilfestellungen aus den Praxen ist wesentlich durch zwei Faktoren bedingt:
I. Mangelnde Professionalität
Mittel der Hilfestellung ist in der Regel ein selbstverfasstes Schreiben der Praxis an den Versicherer/die Beihilfestelle. In dialektischer und rhetorischer Sicht ist oft zu beobachten, dass diese Schreiben emotional, parteiisch und tendenziell aggressiv verfasst sind. Beste Voraussetzungen, um den Adressaten offline zu schalten.
Quelle für die eigenen Argumente sind allgemein zugängliche Urteilsbänke und Formulierungshilfedateien. Da die Argumentation grundsätzlich aber eine juristische Arbeit ist, setzt die sachgerechte Anwendung der bereitstehenden Hilfsmittel regelmäßig auch die Beherrschung der juristischen Methodik (Subsumtion) voraus, die – bedingt durch die anders gelagerte Vorbildung – kein regelmäßiger Bestand der zahnärztlichen Tätigkeit ist.
II. Fehlende Autorität:
Aus Sicht der Erstatter ist die gut gemeinte Hilfestellung der Praxis ohne erhebliches Gewicht, dies zumindest für die Fälle, in denen sich die Argumentation der Praxis nicht im zahnmedizinischen Sachverhalt erschöpft, sondern – was die Regel ist – juristische Einwendungen beinhaltet. Weder ist die Praxis legitimiert, autoritativ rechtliche Standpunkte zu vermitteln noch ist der Stellungnahme eine erhebliche Bedeutung etwa aufgrund der Wichtigkeit des Absenders beizumessen.
Die Idee für ProCuraDent lässt sich daher auf die Formel bringen:
Masse + Klasse = Erfolg.
Die Umsetzung dieser Formel beinhaltet die Notwendigkeit von zwei Säulen:
Professionelle Hilfe
Professionelle Hilfestellung setzt medizinrechtlichen Sach- und Fachverstand voraus. Erforderlich sind spezialisierte Kenntnisse zahnheilkundlicher Sachverhalte ebenso, wie aller gebühren- und erstattungsrechtlichen Vorgaben. Die Erledigung dieser Aufgaben durch eine Fachkanzlei für (Zahn-)Medizinrecht drängt sich auf. Idealiter sollte es sich um Anwälte mit einem erheblichen Fundus an einschlägigen forensischen Erfahrungen handeln.
Die Hilfestellung sollte in medialer Hinsicht in Form einer gutachtlichen Expertise erfolgen mit stringentem Aufbau und pointierten Feststellungen.
Solidarische Unterstützung
Solidarische Unterstützung ist die Magie der Idee. ProCuraDent will den Kostenerstattern auf Augenhöhe begegnen. Durch die Unterstützung einer erheblichen Zahl der Zahnärzte in der Bundesrepublik Deutschland bekommt ProCuraDent eine Gewichtigkeit in der Wahrnehmung. Dazu muss es in den Stand versetzt werden, als zentrale und unabhängige Beratungsstelle aufzutreten, hinter der die Zahnärzteschaft steht. Quasi ein Bollwerk gegen Erstattungswillkür!
| Beratungssschecks | 3 | 5 | 10 |
| Standardpreis | 100 € | 155 € | 285 € |
| DZV-Mitglieder | 75 € | 115 € | 215 € |
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Nähere Informationen zu ProCuraDent finden Sie unter www.procuradent.de.
Fachanwalt für Medizinrecht RA Joachim K. Mann
Lütticher Str. 10a
40547 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 55 93 629
Telefax: 0211/ 55 93 630
E-Mail: info@procuradent.de
„ProCuraDent“ – die richtige Antwort auf Erstattungsprobleme und VVG
Hinweise zur ProCuraDent Service Hotline (PDF) [53 KB]
ProCuraDent im Internet
Pressemitteilung ProCuraDent vom August 2007 (PDF) [239 KB]