Vorstellung Das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Zahnarzt gründet sich wesentlich darauf, dass sich die medizinische und zahnmedizinische Betreuung an aktuellem Fachwissen und Können orientiert...

Termine 2010 Die Termine für 2010 werden laufend aktualisiert. Hier finden Sie eine Übersicht...

Kontakt Wir danken Ihnen für das Interesse an der DZV-Fortbildungsakademie und freuen uns, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten. Unsere Referenten freuen sich auf Ihre Mail!

AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF [36 KB] .

Das Fortbildungs-Plus

Über die DZV-Fortbildungsakademie stellen wir Ihnen ein umfangreiches und auf die aktuellen Bedürfnisse der Zahnärzteschaft ausgerichtetes Fortbildungsprogramm zur Verfügung. Zudem werden individuelle Schulungen des gesamten Praxisteams in Ihren eigenen Praxisräumlichkeiten in den Bereichen PZR und Notfalltraining angeboten.

Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Fortbildung nachkommen zu können, hat die DZV-Plus den Fortbildungsordner entwickelt. Dieser enthält alle relevanten gesetzlichen Vorgaben sowie Richtlinien und bietet die Möglichkeit, Ihre Fortbildungszertifikate effektiv zuarchivieren.

Das Motto der Fortbildungsakademie: Zahnärztliche Fortbildungen auf hohem Niveau „von Kollegen für Kollegen". Dafür stehen die beiden Fortbildungsreferenten des DZV, Dr. Angelika Brandl-Naceta und Dr. Mathias Eubisch. Denn sie sind aktive niedergelassene Zahnärzte, die die Problematik und den Bedarf der täglichen zahnärztlichen Praxis aus langjähriger Erfahrung genau kennen und dementsprechend die Auswahl der Fortbildungsthemen treffen.

Eine wesentliche Aufgabe der Fortbildungsakademie ist die schnelle und praxisnahe Schulung bei Änderungen von Abrechnungsrichtlinien wie z.B. Mehrkostenvereinbarungen, Festzuschüsse und GOZ-Novellierung. Großveranstaltungen wie der DZV-Fortbildungstag bieten darüber hinaus die Möglichkeit, sich in allen Belangen rund um die Zahnarztpraxis zu informieren und auszutauschen.

Hinweis zur Fortbildungspflicht

Der Gesetzgeber hat für die Zahnärzte eine allgemeine Fortbildungspflicht festgelegt. Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren sind 125 Fortbildungspunkte gegenüber der KZV Nordrhein nachzuweisen.

Mit dem Fortbildungsordner des DZV erhalten Sie sämtliche Informationen zu den Bestimmungen „Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95 d SGB V“ in gebündelter und aktueller Form übersichtlich aufbereitet. > zum Fortbildungsordner

Um den bürokratischen Aufwand für die Praxen so gering wie möglich zu halten, hat die KZV Nordrhein unter nachfolgendem Link Antworten auf alle denkbaren Fragen zum Thema Fortbildungspflicht aufgeführt:

http://www.kzvnr.de/fuer_die_praxis/fortbildungspflicht/

> zur Homepage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen

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