Präambel
Das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Zahnarzt gründet sich wesentlich darauf, dass sich die medizinische und zahnmedizinische Betreuung an aktuellem Fachwissen und Können orientiert. In Folge dessen hat jeder Zahnarzt seine fachliche Kompetenz durch berufsbegleitendes Weiterlernen – durch Fortbildung – kontinuierlich zu aktualisieren und zu festigen.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Fortbildung ist in der Berufsordnung festgelegt, nicht jedoch die Form des Wissenserwerbs. Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens erfordern eine solche Entscheidungsfreiheit.
Jeder Zahnarzt soll freiwillig und eigenverantwortlich entscheiden können, in welchem Umfang und in welcher Form er sich fortbildet.
Eine spezielle vertragszahnärztliche Fortbildungspflicht ist darüber hinaus als fachlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die allgemeinen Berufsrechte des Zahnarztes abzulehnen. Zudem lässt sich Qualität in der zahnmedizinischen Versorgung niemals durch Zwang erreichen.
Die Fortbildungsmaßnahmen der DZV-Fortbildungsakademie sollen den Zielen der Berufsordnung sowie dem aktuellen zahnmedizinischen Kenntnisstand entsprechen und zahnmedizinisch-fachliche Themen vermitteln.
Dabei werden die Leitsätze und Empfehlungen der BZÄK zur zahnärztlichen Fortbildung berücksichtigt.
Unter Nutzung eigener und fremder Ressourcen sollen die Fortbildungsmaßnahmen für DZV-Mitglieder möglichst ortsnah, zeitlich flexibel und kostengünstig angeboten werden.
Eine Adaption des Fortbildungsangebotes auf die jeweils aktuellen Praxisverhältnisse ist zwingend erforderlich.
Bensberg, 27.4.2004