Sie sind hier: Startseite » Aktuelles » Archiv

ZA Martin Hendges, Ehrenvorsitzender des DZV e.V. , Foto Dr. Harry Hain

„Endo-Streit“ zeigt, wie wichtig die Allianz gegen eine Änderung der
Weiterbildungsordnung ist – DZV verurteilt die medialen Auftritte
von Prof. Hülsmann und warnt vor langfristigen Folgen der Debatte
über weitere Fachzahnarztausbildungen

Bergisch Gladbach, den 19.8.2008 - Der Deutsche Zahnärzte Verband e.V. (DZV),
der bereits vor Wochen der Allianz gegen eine Änderung der Musterweiterbildungsordnung
beigetreten ist,
weist erneut darauf hin, welche negativen Folgen
das Ansinnen einiger Akteure im Gesundheitswesen für den gesamten Berufsstand
hat, wenn es darum geht, im Rahmen einer Änderung der Musterweiterbildungsordnung
die Etablierung weiterer Fachzahnarztbezeichnungen voranzutreiben.
Bestes und jüngstes Beispiel dafür ist die Behauptung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft
Endodontologie und dentale Traumatologie Prof. Dr. Michael
Hülsmann
(Uni Göttingen), der öffentlich die angeblich schlechte Qualität von endodontischen
Behandlungen in deutschen Zahnarztpraxen anprangert. Ursache wäre
laut Prof. Hülsmann die fehlende Möglichkeit zur Spezialisierung, so dass aus seiner
Sicht die Einführung einer Fachzahnarztausbildung „Endodontie“ zwingend sei.
Der DZV stellt fest, dass solche eigennützigen und in keiner Weise wissenschaftlich
belegten Äußerungen das Image des gesamten Berufsstandes schädigen. Das
Zahnarzt-Patienten-Verhältnis wird in unangemessener Weise belastet und Krankenkassen
sowie private Kostenerstatter sehen sich in ihrer ungerechtfertigten Sichtweise
bestätigt, noch mehr Qualität für das gleiche Honorar einzufordern. Zudem wird
die Zersplitterung des Berufsstandes vorangetrieben.
Der DZV kritisiert vor allem die Kurzsichtigkeit in der Debatte um eine in gewissen
Kreisen geforderte Änderung der Musterweiterbildungsordnung. Gerade in einer
Phase, in der mehr und mehr Selektivverträge von Seiten Politik, Krankenkassen und
Kostenerstattern ins Spiel gebracht werden, muss deutlich gemacht werden, dass
Qualitätssteigerungen, so sie denn fachlich möglich sind, nur auf Grundlage einer
betriebswirtschaftlich angemessenen Basis erfolgen können.
Ungeachtet dessen weist der DZV darauf hin, dass nicht nur die endodontische Behandlung,
sondern die zahnmedizinische Versorgung der Patienten insgesamt sowohl
im Bereich der Gesetzlichen als auch der Privaten Krankenversicherung in den
deutschen Zahnarztpraxen auf einem gerade im Ländervergleich hohen Niveau erfolgen.
Dies kommt nur durch das enorme Engagement der Kolleginnen und Kollegen
zu Stande, die tagtäglich in freiberuflich geführten Praxisstrukturen eigenverantwortlich
hochwertige Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen.

Die mit der Forderung nach weiterer Differenzierung in Fachzahnarztgruppen einhergehende
Diskussion um sektorale Budgets oder gar um den generellen Zugang zur
Erbringung bestimmten Leistungen würde die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
weiter verschlechtern und den bloßen Kampf um den Patienten weiter
forcieren. Gewinner wären nur diejenigen, die im Markt „Weiterbildung“ stark engagiert
sind.
In dem Zusammenhang fordert der DZV erneut die Hochschullehrer auf, die universitäre
Ausbildung der Zahnmedizinstudenten wieder in der Weise in den Vordergrund
zu rücken, dass mit Erwerb der Approbation eine Berufsfertigkeit des Absolventen
gewährleistet werden kann und nicht erst eine postgraduierte Weiterbildung es ermöglicht,
zahnmedizinische Leistungen zu erbringen.
Wer die Behauptung aufstellt, ein Großteil der zahnmedizinischen Versorgung wäre
nur durch Spezialisten bzw. Fachzahnärzte qualitativ hochwertig zu erbringen, missachtet
das Leistungsgeschehen in den meisten Zahnarztpraxen. Gerade die hohe
Inanspruchnahme von Fortbildungen seitens der Zahnärzteschaft und der Praxismitarbeiterinnen
gepaart mit der langjährigen Erfahrung des Allgemeinzahnarztes machen
deutlich, dass eine Aufsplitterung des Berufsstandes in diverse Spezialistengruppen
und „Zahnärzten mit begrenztem Leistungsspektrum“ kontraproduktiv ist.
Aus Sicht des DZV muss auch zukünftig sichergestellt bleiben, dass der in eigener
Praxis niedergelassene Zahnarzt selbst entscheidet, welches Leistungsspektrum er
seinen Patienten anbietet und wann er einen Patienten für eine bestimmte Leistung
an einen Kollegen überweist. Eine Navigation durch Dritte oder durch systembedingte
Vorgaben lehnt der DZV in aller Entschiedenheit ab.

Pressemitteilung des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. (DZV); ViSdP: ZA Martin
Hendges, Sattlerweg 8, 51491 Bergisch Gladbach, Tel: 02204-976230, Fax: 02204-
9762350, Korrespondenzadresse:
gs@dzv-netz.de; Web: www.dzv-netz.de

Hier finden Sie die Veröffentlichung des DZV zur Musterweiterbildungsordnung vom 19.08.2008 [28 KB] als PDF

© 2010 DZV e.V.  |  Webdesign by ShopSystems