Bisher kein konkretes Ergebnis in Sicht

Seit 1. Januar 2009 müssen Deutschlands Private Krankenversicherer einen branchenweit einheitlichen Basistarif anbieten. Dieser Tarif stellt seine Versicherten in Art, Umfang und Leistungshöhe mit GKV-Patienten gleich. KZBV und KBV obliegt qua Gesetz die Sicherstellung der Versorgung. Über Art, Umfang und Höhe der zahn-/-ärztlichen Vergütung haben PKV-Verband, KZBV und KBV bisher keine Einigung erzielt. Die zm sprachen mit KZBV-Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Eßer über weiteres Vorgehen, Rechte und Pflichten in Sachen Basistarif.

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